Vorbildliche Schweizer Nutztierhaltung: 2022 wurden 12 % weniger Antibiotika verabreicht als im Vorjahr
Antibiotikaresistenzen sind ein weltweites Problem: Umso erfreulicher ist es, wie sich die Sensibilisierung dafür in der Schweiz auszahlt. Dies zeigt sich in der stark rückläufigen Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Seit 1999 ist es in der Schweiz verboten, Nutztieren prophylaktisch oder zur Leistungssteigerung Antibiotika zu verabreichen und die Abgabe in der Schweiz ist stark kontrolliert. Das ist bereits die beste Vorsorge, denn «Antibiotikaresistenz wird durch die übermässige und unsachgemässe Anwendung von Antibiotika bei Mensch und Tier verstärkt», erklärt Dr. Regula Kennel, Leiterin des Bereichs Entwicklung & Nachhaltigkeit bei Proviande. Dies kann geschehen durch «unnötige Verabreichung bei viralen Infektionen, Verabreichung eines falschen Antibiotikums, zu häufige Verabreichung (Prophylaxe), zu schwache Dosierung oder vorzeitigen Abbruch der Behandlung».
Tier- und Konsumentenschutz gehen Hand in Hand
In der Nutztierhaltung erfolgt der Antibiotikaeinsatz unter tierärztlicher Aufsicht und wird seit 2019 in einer zentralen Datenbank erfasst. Ohne Vereinbarung kann der Tierhalter keine Arzneimittel vorrätig halten. Erkrankt ein Tier, muss der Tierarzt grundsätzlich vorbeikommen. Wichtig ist der sorgfältige und verantwortungsbewusste Einsatz, denn kranke Tiere müssen behandelt werden – wenn notwendig mit Antibiotika. Der Tierhalter muss ein Behandlungsjournal der auf Verschreibung hin eingesetzten Arzneimittel führen.
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gibt es bezüglich Antibiotikarückständen in tierischen Produkten strikte gesetzliche Auflagen, deren Einhaltung regelmässig kontrolliert wird. Dazu gehört die Absetzfrist nach einer Behandlung mit Antibiotika: Muss ein Tier wegen einer bestimmten Krankheit ein Antibiotikum erhalten, darf es während einer festgelegten Zeit nicht geschlachtet werden, nämlich, bis das Medikament in seinem Körper abgebaut ist.
Macht der Konsum von Fleisch gegenüber Antibiotika resistent?
Laut Dr. Regula Kennel ist die Antwort klar: «Nein. In der Schweiz werden Antibiotikarückstände in Lebensmitteln streng kontrolliert. Bakterien, also auch potenziell gegen Antibiotika resistente Keime, werden beim korrekten Erhitzen von Fleisch abgetötet.»
Dennoch gilt zu beachten: Überall wo Mikroorganismen vorkommen, also auch auf allen rohen Lebensmitteln (auch Gemüse und Früchte) sind potenziell antibiotikaresistente Keime vorhanden. Diese Keime werden bei der Zubereitung (Kochen) abgetötet und eliminiert, sodass bei korrekt gegartem oder gekochtem Fleisch keine Gefahr von Resistenzübertragung mehr besteht. Die Grundhygiene im Umgang mit rohen Lebensmitteln ist immer zentral.
Quelle: ARCH-Vet Bericht, 2022
Abb.: Anteil verkaufter Wirkstoffklassen 2013 bis 2022 beim Heim- und Nutztieren
ARCH-Vet Bericht, 2022, BLV