Ombudsstelle Tierwohl

Ziel der Ombudsstelle Tierwohl ist es, Tierschutzverstösse in der Nutztierhaltung früh zu erkennen und zügig Massnahmen einzuleiten. Die brancheninterne Lösung trägt dazu bei, dass Verstösse unverzüglich gemeldet und von der zuständigen Stelle direkt angegangen werden können.

Die Möglichkeit einer schnellen Reaktion bei beobachteten Tierschutzverstössen ist wichtig. Der verantwortungsvolle und vorbildliche Umgang mit den Nutztieren muss an erster Stelle stehen. Die Wachsamkeit von Fachpersonen ist die beste Möglichkeit für die Früherkennung eines Missstandes und die direkte Meldung von tierschutzrelevanten Situationen via Ombudsstelle schützt nicht nur das Tier, sondern unterstützt auch die verantwortlichen Personen.

Nutzen

  • Vorhandene Missstände können rasch behoben und die Tiere geschützt werden
  • Bei einer Früherkennung können die verantwortlichen Personen fachliche Unterstützung erhalten
  • Eine nachhaltige Behebung wird durch Fachgespräche und kontrollierbare Massnahmen gefördert

Ziele

  • Die gesetzlichen Bestimmungen in der Nutztierhaltung sind nachweislich eingehalten. Es gilt eine Nulltoleranz für schwarze Schafe. 
  • Durch private und staatliche Massnahmen ist die Nutztierhaltung in der Schweiz vorbildlich und hält international ihren Vorsprung. Das soll so bleiben.
  • «Schweizer Fleisch geniesst hohe Wertschätzung und Anerkennung»: Zur Erreichung der Vision der Fleischbranche wird ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet.

Ablauf

  1. Mängel
    Wenn Mängel bezüglich Tierschutzbestimmungen bei Nutztieren erkannt werden, aber die dafür zuständige Person aus verschiedenen Gründen nicht direkt darauf angesprochen werden kann, dann ist eine Meldung bei der neutralen Ombudsstelle Tierwohl angezeigt.
  2. Meldung
    Ohne die Mängel gleich anzuzeigen oder direkt dem Vollzug zu melden, kann online die Beobachtung gemeldet werden.
    Die Kontaktangaben werden absolut vertraulich behandelt und von Proviande weder an die Branche noch an den Vollzug weitergegeben. Anonyme Meldungen sind ebenfalls möglich, verunmöglichen jedoch Rückfragen.
  3. Prüfung
    Die eingegangene Meldung wird auf Vollständigkeit und Sachverhalt geprüft. Proviande bestimmt die Zuständigkeit in der Branche und leitet den Fall sofort zur Behandlung weiter.
  4. Behebung
    Die Behebung erfolgt durch die obengenannten Instanzen der Branche, der Vollzug soll nur dort einbezogen werden, wo dies wirklich angezeigt ist (z.B. schwerwiegende Mängel, Wiederholungsfälle, uneinsichtige Akteure, ausserhalb der Zuständigkeit der Branche).
    Zusammen mit dem betroffenen Betrieb werden, falls erforderlich, Massnahmen zur Behebung ergriffen und die Umsetzung kontrolliert. Proviande erhält zu jedem Fall eine Rückmeldung aus der Branche und entscheidet, ob der Fall abgeschlossen werden kann oder Nachbearbeitungen nötig sind.

Beobachteter Tierschutzverstoss melden.

Zum Meldeformular

Die wichtigsten Fragen zur Ombudsstelle Tierwohl

  • Nichts. Fachpersonen aus der Branche halten sich regelmässig auf Betrieben auf und sind in persönlichem Kontakt mit dem Betriebsleiter. Sie kennen die Situation auf den Märkten, beim Transport oder auch im Schlachthof. Die Hürde, allfällige Missstände an eine brancheninterne Ombudsstelle zu melden ist für sie wesentlich tiefer als dies bei einer Vollzugstelle zu tun. Dadurch sollen Missstände früher gemeldet und vermieden werden, dass die Situation dramatisch eskaliert.

 

  • Die Ombudsstelle Tierwohl baut auf die Früherkennung. Meistens erkennt eine Fachperson bereits früh Veränderungen, welche sich bei Nichteinschreiten zu grösseren Problemen entwickeln können. Diesen Veränderungen kann mit der Ombudsstelle schnell Gegensteuer gegeben werden, so dass kein «Tierschutzfall» daraus wird, bei dem der Vollzug einbezogen werden muss. Bei schwerwiegenden Mängeln, Wiederholungsfällen und uneinsichtigen Akteuren ist jedoch eine Meldung an den Vollzug notwendig und sinnvoll.

 

  • Trotz der bestehenden Kontrollorgane (kantonaler Vollzug, Label-Kontrollstellen) und Tierschutzorganisationen gibt es vereinzelte Tierschutzfälle, welche zwischen die periodischen Kontrollen fallen und so nicht oder erst spät bemerkt werden. Der Branche ist es ein Anliegen, diese bestehende Lücke mit einem zusätzlichen, nationalen Instrument zu schliessen.
  • Fachpersonen aus der Branche, welche entlang der Wertschöpfungskette ein Tierschutzproblem orten, haben die Möglichkeit, dieses direkt zu melden und eine Behebung in die Wege zu leiten.
  • Personen, welche nicht gleich eine Anzeige erstatten wollen, sondern eine unkomplizierte Behebung durch die Branche bevorzugen, bekommen mit der Ombudsstelle Tierwohl nun eine neutrale Anlaufstelle.
  • Die Tierschutzaktivisten müssen nicht mehr illegal in Ställe eindringen und Filmmaterial sammeln, ohne die Missstände zu melden. Auch sie können Meldung an die Ombudsstelle Tierwohl machen und damit eine schnelle Bearbeitung der Missstände in die Wege leiten.

 

Tierschutzorganisationen sollen die Ombudsstelle nutzen
  • Name und Kontaktdaten der Meldeperson bleiben bei Proviande. Sie werden nicht an die Branche weitergegeben. Bei Proviande haben nur zwei Personen Zugriff auf die Tierschutzmeldung in der geschützten Datenablage. Zudem wird automatisch eine anonymisierte Meldung generiert, welche dann weitergegeben wird. Es wird nur mittels einer Fall-Nummer kommuniziert.
  • Als private Organisation ist Proviande auch bei einem juristischen Verfahren nicht verpflichtet die Kontaktdaten der Meldeperson offen zu legen.

 

  • Die angesprochenen Fachpersonen haben regelmässig mit Nutztieren zu tun und ein Interesse an einem vorbildlichen Umgang mit ihnen. Infolge Befangenheit will oder kann die Meldeperson die zuständige Person nicht direkt auf die Beobachtung ansprechen. Auch wollen sie diese nicht gleich dem Vollzug melden und/oder Anzeige erstatten. Eine Meldung bei der Ombudsstelle und die Behebung durch die Branche liegt ihnen näher.
  • Wer Verdacht schöpft oder gar einen Verstoss gegen die Tierschutzbestimmungen feststellt, will dies in der Regel nicht stillschweigend hinnehmen und zur Tagesordnung übergehen. Als mitwissende Person kann dies stark belastend wirken. Deshalb ist es wichtig, dass die Beobachtung an eine neutrale Stelle gemeldet und die Meldeperson dadurch entlastet werden kann.

 

  • Die Ombudsstelle Tierwohl erhält von den verantwortlichen Instanzen eine Rückmeldung mit Stellungnahme und Massnahmen zur Behebung, sowie deren Umsetzungskontrolle. Die Ombudsstelle kann bei ungenügender Bearbeitung (z. B. bei fehlender Stellungnahme des Betriebes, unklaren Massnahmen, fehlenden Angaben zur Behebung) eine Nachbearbeitung einfordern.

 

Kontakt

Werner Siegenthaler

Leiter Qualität und Nachhaltigkeit

+41 31 3094137

ombudsstelle-tierwohl@proviande.ch