Suisse Garantie
Was ist Suisse Garantie?
Offenere Grenzen und die Konkurrenz durch ausländische Produkte werden unsere Zukunft prägen. Mit Blick darauf hat die Schweizer Landwirtschaft ein einheitliches Herkunftszeichen geschaffen, um kontrolliert produzierte Schweizer Lebensmittel als vertrauenswürdig auszuzeichnen. Suisse Garantie-Produkte müssen aus der Schweiz stammen und in der Schweiz verarbeitet worden sein.
Die eingesetzten Rohstoffe werden von Produzenten erzeugt, die für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) eingeschrieben sind, an ihm teilnehmen und kontrolliert werden. Bei der Herstellung von pflanzlichen und tierischen Produkten dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verwendet werden. In der Tierhaltung sind, neben den gesetzlichen Vorschriften, zusätzliche Auflagen zu erfüllen.
Kontrolle
Die Herstellung von Produkten, die mit der Garantiemarke Suisse Garantie gekennzeichnet sind, wird systematisch kontrolliert. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem garantiert, dass die Vorschriften hinsichtlich Herkunft und Herstellung eingehalten werden. Kontrolliert wird die Erfüllung der Anforderungen durch unabhängige, vom Bund anerkannte Zertifizierungsstellen. Das Kontrollsystem deckt die ganze Produktionskette von den Produzenten über die Verarbeiter bis zum Detailhandel ab und stellt dadurch die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicher.
Betriebe der Fleischbranche
Die Verwendung der Garantiemarke Suisse Garantie steht auch den Betrieben der Fleischbranche offen. Die dabei zu erfüllenden Anforderungen sind im Dachreglement und im Branchenreglement Fleisch ersichtlich. Eine erfolgreiche Zertifizierung ist Voraussetzung zum Erwerb der Benutzungsberechtigung der Garantiemarke Suisse Garantie von Agro-Marketing Suisse (AMS).
Suisse Garantie: Aktualisierte Anforderungen für Schafhalter
Die ökologischen Anforderungen für Schafhalter mit weniger als 7 Grossvieheinheiten wurden angepasst. Zudem gelten neu für Schafe, welche auf öffentlichen Marktplätzen gehandelt werden, das auf dem Marktplatz erstellte Begleitdokument inklusiv der Tierliste mit Labelangaben als Nachweis.
Siehe Branchenreglement Kapitel 3.1.1 und 3.1.2
Kosten
Die AMS-Gebühr beträgt pro Benutzungsberechtigung CHF 50.– plus MwSt. Die Zertifizierungskosten werden zwischen dem Betrieb und der von ihm beauftragten und von der AMS zugelassenen Zertifizierungsstelle vereinbart. Sie sind zu einem wesentlichen Teil abhängig von den bereits vorhandenen Betriebsstrukturen (getrennter Warenfluss).
Bei Fragen steht Ihnen Proviande gerne zur Verfügung:
Downloads
- Branchenreglement Version 6 ab 01.01.2024 (pdf)
- Zugelassene QS-Programme in der Fleischproduktion (pdf)
- Fragebogen für die Zulassung von QS-Programmen in der Fleischproduktion (pdf)
- Checkliste für Fleischverarbeitungsbetriebe (pdf)
- Anmeldeunterlagen (pdf)
- Berechtigte Firmen zur Nutzung der Garantiemarken (pdf)