Trächtige Schafe am Schlachthof - wie verhindern?
3. April 2024
Die Schlachtung trächtiger Tiere ist nicht nachhaltig und ein ethisches sowie ein tierschutz-relevantes Problem. Bei der Schlachtung von trächtigen Rindern hat die Branche bereits reagiert. Sie auferlegt Tierhaltenden, die trächtige Rinder ohne zwingenden, tiermedizinisch relevanten Grund schlachten lassen, eine Gebühr von CHF 200.-.
Die Schlachtung von trächtigen Schafen wird aktuell noch nicht sanktioniert. Um das Image des Schweizer Schaffleisches als nachhaltig produziertes Lebensmittel nicht zu gefährden, müssen die Produzenten und Vermarkter alles daransetzen, keine trächtigen Schafe schlachten zu lassen.
Die Verhinderung unerwünschter Trächtigkeit bei Schafen ist nicht immer einfach. Folgende Möglichkeiten können dazu beitragen, dass keine trächtigen Schafe geschlachtet werden:
Trächtigkeit verhindern
- Kastration der männlichen Lämmer, entweder durch die Tierärzteschaft oder durch Tierhaltende nach Erlangung des Sachkundenachweises bis zum Alter von zwei Wochen auf dem eigenen Betrieb (theoretische und praktische Ausbildung nötig).
- Herdenmanagement, entweder durch gezielten Bockeinsatz (Böcke nicht ständig in der Herde belassen) oder durch unkastrierte Bocklämmer zur Bildung von Bockgruppen vor Erreichen der Geschlechtsreife.
- Unterdrücken des Zyklus bei Auen: In Einzelfällen möglich mit einer Impfung, durchgeführt von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Achtung, für "Bio Suisse" - Betriebe nicht zugelassen.
Trächtigkeit diagnostizieren
- Durch Tierärztinnen oder Tierärzte mittels Ultraschallgerät (Aussage zur Trächtigkeitsdauer möglich) oder durch einen Blut - bzw. Milchtest (keine Aussage zur Trächtigkeitsdauer möglich).
Peter Schneider
Leiter Koordinationsprojekte Proviande031 309 41 11
Christian Aeschlimann
Geschäftsführer Schweizerischer Schafzuchtverband062 956 68 68
Hanspeter Amacher
Beisitzer des Vorstands Verband Schweizerischer Berufsschäfer079 407 69 54