Proviande als Arbeitgeber
Landwirtschaft, Fleischverarbeitung, Detailhandel und vieles mehr - Proviande vereint die gesamte Branche der Schweizer Fleischwirtschaft unter einem Dach. Diese Diversität der Themen, Ansprechpartner und Einsatzgebiete macht sich auch im Arbeitsalltag der Proviande-Mitarbeitenden bemerkbar: Hier wird es nie langweilig.
Neben der vielfältigen Tätigkeitsbereiche überzeugt unsere Branchenorganisation auch mit verschiedenen, speziell arbeitnehmerfreundlichen Argumenten für ein zufriedenes Arbeiten:
- Modell Jahresarbeitszeit (Basis 41 Std. / Wo)
- Vormittag und Nachmittag je eine als Arbeitszeit zählende Pause von 15 Minuten.
Grundsätzlich bis 20% des Arbeitspensums möglich.
- 27 Arbeitstage bis und mit Vollendung des 20sten Altersjahrs
- 25 Arbeitstage ab dem 21sten Altersjahr bis und mit Vollendung des 49sten Altersjahrs
- 27 Arbeitstage ab dem 50sten Altersjahr bis und mit Vollendung des 59sten Altersjahrs
- 32 Arbeitstage ab dem 60sten Altersjahr
- Ab dem 60sten Altersjahr können pro Geschäftsjahr maximal 10 nicht bezogene
Ferientage auf ein Langzeitferienkonto übertragen werden. - Zur Abgeltung der Mehrarbeit für Kaderangestellte zusätzlich drei Ferientage/Jahr.
- Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen
- Vaterschaftsurlaub: 10 Tage
- Alle 5 Dienstjahre grosszügige Dienstaltersgeschenke
- Bei Heirat, Geburt, Geburtstagen, Pensionierung, Austritt, längerer Krankheit/Unfall etc. von Proviande finanzierte grosszügige Geschenke.
- Individuelle Beiträge an Kosten für Weiterbildungen und Lehrmittel.
- Für Bahnreisen im In- und Ausland Benutzung 1. Klasse für Kaderangestellte.
- Überweisung in der Regel am 17. jeden Monats.
- 13. Monatslohn je Hälftig im Juni und im Dezember bezahlt.
- Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfälle werden zu 100% von Proviande getragen.
- Bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sind Mitarbeitende „Privatabteilung weltweit“ versichert.
- Bei Berufs- und Nichtberufsunfällen 100%tige Lohnfortzahlung bis zu 730 Tagen.
- Bei Invalidität Ergänzung zur IV-Rente bis max. 80% des UVG-Lohnes (zusammen max. 90% des Bruttoeinkommens).
- Bei Todesfall Hinterbliebenenrente in Ergänzung zur AHV-Rente max. 70% des UVG-Lohnes (zusammen max. 90% des Bruttoeinkommens).
- Zusatzversicherung Differenzdeckung (Grobfahrlässigkeit und Wagnisse bei Nichtberufsunfall).
- Prämien werden zu 100% von Proviande getragen.
- Bei Krankheit erfolgt eine 100%tige Lohnfortzahlung bis zu 730 Tagen.
Risikoprämie wird zu 100% von Proviande getragen.