Massnahmen zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen werden erweitert
Die Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen ist in der Schweiz nicht verboten oder gesetzlich geregelt, ist aber zum Schutz der Muttertiere sowie der ungeborenen Jungtiere zu vermeiden. Deshalb besteht seit 2017 eine Fachempfehlung, welche von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande periodisch überprüft wird. Bei Bedarf werden die vereinbarten Massnahmen angepasst.
Die letzte Überprüfungsperiode ergab, dass bei 1% der 114'192 kontrollierten Rinder und Kühen bei der Schlachtung eine Trächtigkeit festgestellt wurde. Bei 570 Tieren (0,5%) wurde infolge unbegründeter Schlachtung im Trächtigkeitszustand eine Gebühr erhoben. Mit zusätzlichen Massnahmen und Präzisierungen in der Fachempfehlung sollen auch diese Fälle noch verhindert werden. Die Tierhalter stehen dabei in der Hauptverantwortung, die bereits tiefe Zahl von unbegründeten Schlachtungen trächtiger Tiere weiter zu senken.
Deklarationspflicht hat sich bewährt
Als wichtiges Instrument zur Information über den Trächtigkeitsstatus eines Tieres bei einer Handänderung gilt die Deklaration auf dem Begleitdokument. Eine Deklarationspflicht besteht für:
- Rinder ab dem Alter von 15 Monaten
- Kühe ab 5 Monaten nach dem letzten Abkalbedatum
Ein professionelles Herdenmanagement hilft dem Tierhalter den Trächtigkeitsstatus seiner Tiere jederzeit zu kennen. Im Zweifelsfall muss der Tierarzt eine Trächtigkeitsuntersuchung vornehmen.
Neue Massnahmen und Präzisierungen
- Zur Schlachtung eines trächtigen Tieres wird ein tierärztliches Attest benötigt. Mit der Angabe des tiermedizinisch relevanten Grundes bestätigt der Bestandestierarzt die Notwendigkeit der Schlachtung.
- Die Trächtigkeitsuntersuchung im Schlachtbetrieb wird vereinheitlicht. Die sichtbar vergrösserte Gebärmutter muss nach einem Fötus abgetastet werden, was die Grundlage des Befundes darstellt.
- Die Gebühr für unbegründete Schlachtungen trächtiger Tiere wird von Fr. 100.- auf Fr. 200.- angehoben.
- Bringen Tierhalter wiederholt unbegründet trächtige Tiere zur Schlachtung, sollen diese zusätzlich ermahnt werden. Die Schlachtauftraggeber können dazu eine Meldung an die Ombudsstelle Tierwohl von Proviande einreichen, welche dann via QM- bzw. Labelorganisationen oder via die Branchenorganisation Milch (grüner Teppich) eine Überprüfung der Betriebe bezüglich Herdenmanagement veranlassen kann.
Die aktualisierte Fachempfehlung wird vom Verwaltungsrat von Proviande sowie den involvierten Branchenvertretern unterstützt. Die pragmatisch gehaltenen Massnahmen tragen zur Wahrnehmung der Verantwortung der Tierhalter und damit zum Wohl und Schutz von Kühen und Jungtieren bei.
Werner Siegenthaler
Leiter Qualität & Nachhaltigkeit+41 31 3094137
werner.siegenthaler@proviande.ch