Angepasste Proviande-Wochenpreistabellen ab 2025
Systemwechsel in der Altersbestimmung
Proviande hatte bereits im vergangenen Juni kommuniziert, dass ab 2025 ein Systemwechsel in der Altersbestimmung bei Rindvieh und Schafen stattfinden wird. In Zukunft werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter unterteilt. Ab 1. Januar 2025 gelten deshalb neue Definitionen für die Schlachttierkategorien.
Kategorie | Abkürzung |
---|---|
Kälber bis 240 Tage | KV |
Jungvieh bis 300 Tage, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden. | JB |
Stiere (Muni) 241-540 Tage | MT |
Stiere (Muni) älter als 540 Tage und Ochsen älter als 730 Tage | MA |
Ochsen 241-730 Tage | OB |
Rinder 241-900 Tage, nicht gekalbt | RG |
Kühe und Rinder älter als 900 Tage sowie gekalbte Rinder bis 900 Tage | VK |
Kategorie | Abkürzung |
---|---|
Lämmer bis 420 Tage | LA |
Schafe älter als 420 Tage | SM |
Weidelämmer, wenn für Weitermast verwendet; die Einteilung in diese Kategorie darf nur auf überwachten öffentlichen Märkten vorgenommen werden. | WP |
Im Zuge des Systemwechsels werden die Kategorien RV (Rinder/Jungkühe) und SM2 (Schafe mit 2 Schaufeln) abgeschafft, nicht zuletzt, weil es sich bei diesen Kategorien um keine gezielte Produktionsrichtung handelt.
Änderungen bei Preisabzügen und -Zuschlägen
Die neuen Definitionen für die Schlachttierkategorien erforderten auch eine Überprüfung der Preisabzüge und -Zuschläge auf den Wochenpreistabellen von Proviande. Vertiefte Analysen haben gezeigt, dass nur ein punktueller Anpassungsbedarf besteht. Die Kommission Märkte und Handelsusanzen beschloss nachfolgende Änderungen ab 2025:
Rindvieh
Einerseits entfällt bei den Kategorien OB und RG der Preisabzug für Tiere mit 3 oder 4 Schaufeln. Andererseits gilt der Preiszuschlag für die Kategorie MA bis max. 600 kg Lebendgewicht wie bisher, wobei die Alterslimite bis max. 2 Schaufeln entfällt.
Die Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat ergeben, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV über alles gesehen keinen Verlust erleiden, womit sich eine Kompensation auf der Wochenpreistabelle erübrigt.
Schafe
Mit der Alterslimite von 420 Tagen für die Kategorie LA ist es möglich, dass ältere Lämmer aufgrund des Artikels 180c der Tierseuchenverordnung beim Schlachten gespalten werden müssen. Um diese Verluste zu kompensieren, wird der Basispreis für die Kategorie SM ab Anfang 2025 um CHF 0.10 je kg Lebendgewicht bzw. CHF 0.20 je kg Schlachtgewicht angehoben.
Gewichtsabzüge bei untergewichtigen Tieren der Rindviehgattung
Auf den öffentlich überwachten Rindviehmärkten zeigt die Auffuhr von untergewichtigen und kleinwüchsigen Tieren eine steigende Tendenz. Solche Tiere sind bei den Verwertern nur schwer abzusetzen, was namentlich bei Zuteilungen während den Übernahmeperioden für die betroffenen Händler zu Problemen führt. Um den Missbrauch der Schlachtviehmärkte für den Absatz solcher Tiere zu verhindern, hat die Kommission Märkte und Handelsusanzen eine Anpassung der Gewichtsabzüge die Kategorien VK und JB auf den öffentlich überwachten Rindviehmärkten beschlossen, welche ebenfalls Anfang 2025 in Kraft treten werden.
Kühe VK
- Die Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 450 kg Lebendgewicht (LG) gelten neu für alle Fleischigkeitsklassen (heute nur für die Klassen A-X).
- Es gibt in Zukunft auch Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 410 kg LG:
409-400 kg: -0.25 CHF / kg LG
< 400 kg: -0.50 CHF / kg LG
Jungvieh JB
- Neu gelten Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 190 kg LG:
170-189 kg: -0.20 CHF / kg LG
150-169 kg: -0.40 CHF / kg LG
< 150 kg: -0.60 CHF / kg LG - Für JB mit 190-250 kg LG gibt es keine Gewichtsabzüge.
Preisabzüge für konventionelle Tiere
Sowohl beim Rindvieh als auch bei den Schafen sind Tiere aus konventioneller Produktion bei Verwertern ebenfalls kaum mehr abzusetzen. Deshalb gilt es auch hier, den Missbrauch der Schlachtviehmärkte für den Absatz solcher Tiere zu verhindern. Die Kommission Märkte und Handelsusanzen hat deshalb den Preisabzug für solche Tiere auf den Wochenpreistabellen markant angehoben und auf alle Kategorien ausgeweitet:
- Ab 1. Januar 2025 gilt für alle Rindviehkategorien aus konventioneller Produktion ein Preisabzug von CHF 1.20 je kg Lebendgewicht.
- Der Abzug für Schafe aus konventioneller Produktion wird in Zukunft ebenfalls erhöht und für alle Kategorien eingeführt. Da in der Schafhaltung der Anteil der konventionellen Produktion noch höher liegt als beim Rindvieh, erfolgt diese Anpassung erst im Sommer 2025, um den Schafproduzenten genügend Zeit zu ermöglichen, ihre Produktionsart anzupassen. Ab 1. Juli 2025 gilt für alle Schafkategorien aus konventioneller Produktion ein Preisabzug von CHF 0.30 je kg Lebendgewicht.
In diesem Zusammenhang werden alle Produzenten darauf hingewiesen, das Anbringen der Label-Etiketten beim Erstellen der Begleitdokumente nicht zu vergessen. Andernfalls werden sie für solche Tiere ebenfalls den Abzug für konventionelle Tiere in Kauf nehmen müssen.